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2G-Regelung in der Stadtbibliothek ab dem 16.12.2021

Dez 15 2021



2G-Regelung in der Stadtbibliothek ab dem 16.12.2021


In der Zentralbibliothek sowie in allen Zweigstellen der Göttinger Stadtbibliothek gilt ab Donnerstag, 16. Dezember 2021, die 2G-Regelung. Das heißt: Nur vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen die Bibliotheken betreten; entsprechende Nachweise sowie ein Ausweisdokument sind vorzulegen. Ein Testnachweis genügt nicht. Bändchen, die im Göttinger Einzelhandel ausgegeben werden, werden akzeptiert. Die Stadtbibliothek gibt ebenfalls Bändchen für ihre Kund*innen aus. Die Nachweispflicht gilt nicht für Minderjährige. Darüber hinaus ist während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen. Weiterhin gilt nach wie vor das Abstandsgebot. Außerdem ist für alle Räume eine Belegung von höchstens 70 Prozent der maximalen Auslastung vorgesehen.


Zusätzlich ist die Nutzungsdauer der Stadtbibliothek weiterhin auf jeweils 30 Minuten Aufenthaltsdauer begrenzt. Dies hat zur Folge, dass auch die PC-Nutzung maximal 30 Minuten am Stück möglich ist und keine Sonderregelungen, beispielsweise für Sozial-Card-Nutzer*innen, angeboten werden können. Bis auf Weiteres werden Sitzgelegenheiten und Toiletten nicht mehr angeboten sowie Veranstaltungen auf maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. Das führt dazu, dass einige Veranstaltungsformate wie die Deutschstunde pausieren. Die Stadtbibliothek informiert über die verbleibenden Veranstaltungsangebote auf ihrer Webseite. Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek bleiben zum jetzigen Stand unverändert.


Die Bibliothek empfiehlt, die Rückgabeboxen und -wägen zu nutzen, wenn lediglich Medien zurückgegeben werden sollen. Sie stehen während der Öffnungszeiten der Bibliothek im Eingangsbereich bereit. Dabei ist eine FFP2-Maske zu tragen; 2G ist hingegen nicht erforderlich.


Personen, die gemäß 2G-Regelung nicht berechtigt sind, die Bibliothek zu betreten, wenden sich bitte an stabigoe@goettingen.de bzw. während der Öffnungszeiten der Bibliothek telefonisch an 0551/400-2684 zur Absprache einer individuellen Möglichkeit, Medien der Stadtbibliothek zu erhalten.


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