Nach Überschreitung der Leihfrist fallen Versäumnisgebühren an:
Pro Medium und angefangener Woche 1,00 EUR,
bis zu einem Höchstbetrag je Medium von 3,00 EUR.
Hinzu kommt eine Gebühr pro Mahnschreiben von 1,00 EUR.
Bitte beachten Sie:
- Sollte aus technischen Gründen keine Verlängerung von Leihfristen in Ihrem Konto möglich sein, ist dies kein Grund für den Erlass von Versäumnisgebühren. Bitte nehmen Sie Verlängerungen so rechtzeitig vor, dass Sie im Falle einer Störung z. B. auf die telefonische Verlängerung ausweichen können.
- Erinnerungen und auch Mahnungen sind ein unverbindlicher Zusatzservice der Stadtbibliothek. Sollten sie verspätet oder nicht versandt werden, entfällt nicht Ihre Verpflichtung zur Begleichung von ggf. anfallenden Versäumnisgebühren. Allein Sie sind für die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich.