| 1. |
Zielsetzung: |
Ziel der Vereinbarung ist:
- die Förderung der Lesekompetenz von Schülerinnen und Schülern durch eine gezielte Unterstützung des Lesens, zur Verbesserung der sprachlichen Handlungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern,
- die Förderung des Lesens durch Bereitstellung des umfangreichen und vielfältigen Medienangebotes der Stadtbibliothek für Schülerinnen und Schüler der Georg-Christoph-Lichtenberg Gesamtschule,
- Unterstützung eigenständigen Lernens und Vertiefung des in der Schule Gelernten durch Förderung freizeitorientierten Lesens in der Stadtbibliothek,
- Nutzung des Internets und der in der Schulbibliothek vorhandenen PCs zum Zwecke der Recherche im Bestand der Stadtbibliothek und zur Kommunikation mit der Stadtbibliothek,
- Ergänzung des Lehrmaterials der Schule durch das Medienangebot der Stadtbibliothek,
- Ausschöpfung der bei einer Kooperation sich anbietenden vielfältigen Synergieeffekte bei der Beschaffung, Erfassung, Beratung und Ausleihe des Buchbestandes der Schulbibliothek.
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| 2. |
Die Kooperationspartner: |
Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek bietet Unterstützung und Beratung bei der Einbeziehung des Medienbestandes in freizeitorientiertes Lesen sowie die Nutzung des Bestandes für Unterrichtszwecke oder zur Nachbereitung des Unterrichtes. Eine Mitarbeiterin steht als Ansprechpartnerin für die Schule zur Verfügung, sie vermittelt Einführung in die Bibliotheksbenutzung, informiert über das Medienangebot sowie Neuerscheinungen, koordiniert den Kontakt mit der Schulbibliothek und kümmert sich um gemeinsame Sonderaktionen.
Die Stadtbibliothek stellt der Schulbibliothek den Zugang zum Intranet zur Verfügung und unterstützt so die Kommunikation zwischen Schule und Bibliothek.
Die Stadtbibliothek unterstützt die Schulbibliothek bei der Einführung der Bibliothekssoftware "Bibliotheca 2000" und stellt während der Einführungsphase - in Absprache mit der KDS - den Server der Stadtbibliothek kostenlos zur Verfügung.
Schule
Die Schule stellt ausreichend PCs in der Schulbibliothek für die Nutzung des dortigen Bestandes und zur Nutzung des Stadtbibliotheks-OPAC zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege von Hard- und Software.
Sie stellt eine Ansprechpartnerin/ einen Ansprechpartner zur Verfügung, die/der den Kontakt mit der Stadtbibliothek hält, fördert und weiterentwickelt.
Die Schule kümmert sich um den pädagogischen Hintergrund zur Nutzung des Bestandes der Stadtbibliothek.
Sie kümmert sich um die Einbeziehung der Elternvertretung in das pädagogische Konzept der Leseförderung. |
| 3. |
Vereinbarungsrahmen |
| 3.1 |
Grundlage der gemeinsamen Aktivitäten sind die Rahmenrichtlinien des Landes Niedersachsen für Gesamtschulen sowie für die gymnasiale Oberstufe und der Erlass des Kultusministeriums vom April 1998 zur Sicherung der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Erl. d.MK vom 07.04.98 (SVBl. S. 137)). |
| 3.2 |
Zwischen den Partnern besteht Einigkeit, dass diese und die nachfolgenden Vereinbarungen auf eine Kooperationsentwicklung ausgerichtet sind. Zum Ende eines jeden Schuljahres sollen die Vertragspartner ihre bisherigen Erfahrungen austauschen sowie Vereinbarungsaspekte modifizieren, optimieren und erweitern. |
| 4. |
Schulprogramm und Didaktische Konzeption |
| 4.1 |
Schulprogramm
Die Bibliothek der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule ist seit Bestehen der Schule ein zentraler Lernort für Schülerinnen und Schüler und sogleich die wissenschaftliche Bibliothek für Lehrerinnen und Lehrer. Die 35000 Medieneinheiten werden durch einen hauptamtlichen Bibliothekarsassistenten betreut.
Die Bibliothek gliedert sich in folgende Bereiche:
- Bücher und Medien aller Wissensgebiete für Schülerinnen und Schüler,
- Jugendbücher,
- Fachbücher zu den Unterrichtsfächern,
- Zeitschriften.
Die Bibliothek verwaltet weiterhin die Lehr- und Lernmittel der gesamten Schule, insbesondere die Bücher aus der Lernmittelfreiheit. Dazu kommt eine umfangreiche Sammlung von Videocassetten, Diasammlungen, Karten und Folien.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten entweder selbstständig oder unter Anleitung ihrer Fachlehrerinnen und Fachlehrer während des Unterrichts zu bestimmten Projekten in der Bibliothek. Sie nutzen die Ausleihe intensiv. |
| 4.2 |
Didaktische Konzeption
Eigenständiges und lebensbegleitendes Lernen ist eine wichtige Voraussetzung für die Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen. Die Fähigkeit sich selbst Wissen anzueignen ist eine Grundbedingung dafür.
Bei allem schulischen und außerschulischen Lernen ist die Lesefähigkeit von zentraler Bedeutung.
Durch die Kooperation zwischen der Stadtbibliothek und der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule soll die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler zur Schulung ihrer Lesekompetenz erweitert werden, d.h. geschriebene Texte unterschiedlicher Art in ihren Aussagen, ihren Absichten und ihrer formalen Struktur zu verstehen, einzuordnen sowie sachgerecht zu nutzen. |
| 5. |
Umsetzung der Kooperationsvereinbarung |
| 5.1 |
Die Kooperationspartner werden ihre Aktivitäten auf folgende Bereiche ausrichten:
- Unterstützung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Schulbibliothek bei der Einführung der Bibliothekssoftware "Bibliotheca 2000",
- Entwicklung eines Konzeptes zur Einführung in die Bibliotheksbenutzung für die 5. und 6. Klassen, dass sowohl die Einführung in die Schulbibliothek, wie auch die Einführung in die Benutzung der Stadtbibliothek enthält und aufeinander aufbaut,
- Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes zwischen Schulbibliothek, Lehrerschaft, Eltern und Stadtbibliothek zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit (Elektronisch, als AG u.ä.),
- Einführung von Praktika sowohl von Schülern der IGS in der Stadtbibliothek wie auch von Auszubildenden der Stadtbibliothek in der Schulbibliothek der IGS,
- Kooperation im Bestandsaufbau vor allem im Bereich der Jugendbücher und Zeitschriften.
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| 5.2 |
Weitere geplante Aktivitäten
Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule und die Stadtbibliothek organisieren z.B. gemeinsam:
- Literaturtage,
- Lesungen mit Autoren,
- Schreibwerkstatt,
- Ausbildung von Leselotsen,
- Vorlese - AG's,
- Ausstellungen,
- Teilnahme an Schülerwettbewerben.
Der niedersächsische Lesebus wird in die Aktivitäten einbezogen und beteiligt sich an ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten. |
| 6. |
Weitere Vereinbarungen |
Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule stellt ihre Ausleihdatei auf ein elektronisches Erfassungs- und Bibliothekssystem um (System "Bibliotheca"), sobald die finanziellen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Maßnahmen dazu sollen noch im laufenden Jahr beginnen. Diese Umstellung hat im Einzelnen folgende Vorteile:
- Durch zügige Einarbeitungszeiten bekommen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch schneller an Schulbücher und aktuelle Bücher für Unterrichtsthemen zu gelangen.
- Die Recherchemöglichkeiten sind weitaus größer. Schüler und Lehrer können sich zu bestimmten Themen unterschiedliche Medien zusammenstellen.
- Schulung und Nutzung einer modernen Bibliothek für spätere Notwendigkeiten, z.B. während des Studiums wird dadurch erleichtert.
- Die Verwaltung der entliehenen Medien wird wesentlich verbessert.
- Schüler können für ihr Unterrichtsthema dringend benötigte aber bereits entliehene Medien vormerken lassen.
- Durch ein schnelles Verbuchungssystem wird die Ausleihe der Schulbücher aus der Lernmittelfreiheit um ein Vielfaches vereinfacht (keine Ordnerlisten mehr).
- Schulung im Umgang mit einem für Schüler nicht alltäglichen aber von 1000 Bibliotheken in Deutschland genutzten Bibliotheksprogramm (hohe Wiedererkennungswahrscheinlichkeit).
- Entlastung des Bibliothekars, da die Ausleihdatei gegenwärtig noch nach veraltetem Kartensystem organisiert ist.
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| 7. |
Organisatorisches |
Im Regelfall sind die Leiterin der Stadtbibliothek, Frau Brigitte Krompholz-Roehl und eine Mitarbeiterin der Kinderbibliothek sowie Herr Wolfgang Jordan, Herr Krasser und ein Mitglied der Schulleitung bei der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule die jeweiligen Ansprechpartner. |
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Für die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule
Brammer
Für die Stadtbibliothek
Krompholz-Roehl
Der Schirmherr
Günther
Göttingen, den 15.03.2002
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